Im Mai gibt es drei Feiertage an Wochentagen für die verschiedene Regeln der Feiertagsverschiebungen gelten.
Für Freitag, den 1.Mai werden die Abfuhrtermine vorgezogen. Die Abfuhrtermine des Montags, 27.04. werden auf Samstag, 25.04. vorgezogen, die des Dienstags auf Montag, die des Mittwochs auf Dienstag, die des Donnerstags auf Mittwoch sowie die des Freitag, 1. Mai auf Donnerstag, 30.4.2026.
Für Donnerstag, 14.05. (Himmelfahrt) gilt die „Regel nachholen“ am Freitag, die Freitagstermine werden auf Samstag, 16.05. verschoben.
Pfingst-Montag: Besondere Verschiebung der Termine der Müllabfuhr
Ähnlich wie bereits nach Ostern gelten für den Pfingstmontag je nach Abfallart besondere Regelungen der Feiertagsverschiebung: Der Bioabfall wird von Pfingstmontag auf Dienstag verlegt. Der Restabfall wird von Pfingstmontag auf Mittwoch verlegt. Die Abfuhrtermine für Rest- und Bioabfall werden von Dienstag bis Freitag nach Pfingsten nicht verschoben.
In der gedruckten Version des Abfuhrkalenders für Borne, Hansen, Holdenstedt, Klein Süstedt, Suderburg und Gerdau hat sich nach Pfingsten ein Druckfehler eingeschlichen. Der Restabfall wird bereits am Dienstag, 26. Mai und nicht am Mittwoch, 27. Mai 2026 abgefahren.
Für die Altpapier- und die Gelben Tonnen gelten nach Pfingsten folgende Regelungen:
Pfingstmontag, 25.05. wird verlegt auf Dienstag, 26.05.
Dienstag, 26.05. wird verlegt auf Mittwoch, 27.05.
Mittwoch, 27.05. wird verlegt auf Donnerstag, 28.05.
Donnerstag, 28.05. wird verlegt auf Freitag, 29.05.
Freitag, 29.05. wird verlegt auf Samstag, 30.05.
Diese hier genannten Terminverschiebungen sind bereits im Online-Kalender und in der awb-App enthalten.
Text: Landkreis Uelzen



